Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Studio Ugly Stepanek Heuschele GbR - Studio für visuelle Kommunikation
Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) gelten für alle Verträge zwischen dem Design Studio Studio Ugly Stepanek Heuschele GbR, im Folgenden „Design Studio“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Design Studio stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist die Konzeption und Gestaltung individueller Designleistungen in Bereichen wie z. B. Branding, Corporate Design, Produktdesign, Verpackungsdesign, Webdesign und verwandten Bereichen. Die Leistungen werden vom Designstudio individuell für den Auftraggeber erstellt.
(2) Art, Umfang und Ziel der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten, Projektbriefings oder der schriftlich dokumentierten Abstimmung beider Parteien.
(3) In den Leistungen sind zwei (2) Korrekturschleifen pro Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs inbegriffen. Weitere Korrekturen oder Änderungswünsche, die darüber hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache zusätzlich auf Stundenbasis bzw. gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz des Designstudios abgerechnet.
§2 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vom Designstudio unterbreiteten Angebots. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen. Weitere Nutzungsrechte, Bearbeitungen oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich das Designstudio das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
(5) Das Designstudio ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder bei längerer Projektdauer zu verlangen.
§3 Lieferzeitpunkt und Fristen
(1) Die Lieferung erfolgt gemäß dem im Angebot oder Projektplan festgelegten Zeitplan. Sofern kein konkreter Liefertermin schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Auftragserteilung:
(2) Fristen beginnen erst, wenn alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben vollständig vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden.
(3) Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Gründe außerhalb des Einflussbereichs des Designstudios (z. B. fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verzögerte Freigaben), verlängern sich die Fristen entsprechend. Das Designstudio wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
§4 Datenübergabe und Dateiformate
(1) Die Übergabe umfasst ausschließlich finale, für den jeweiligen Verwendungszweck geeignete Dateien (z. B. PDF für Druck, SVG für Web etc.).
(2) Offene, bearbeitbare Dateien (z. B. .ai, .indd, .psd) sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und werden nur auf ausdrückliche Vereinbarung hin gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt spätestens 10 Werktage nach Lieferung als erfolgt, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
§7 Nutzungsrechte
(1) Alle vom Designstudio erbrachten gestalterischen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Designstudio.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im jeweiligen Projekt gelieferten Gestaltungen. Dieses Recht gilt ausschließlich für den vereinbarten Zweck, Umfang und Zeitraum und steht unter dem Vorbehalt einer fortlaufenden Zusammenarbeit gemäß Abs. 5.
(3) Endet die Zusammenarbeit gemäß Abs. 5, erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht nach einer Übergangsfrist von drei (3) Monaten, sofern nicht bis dahin ein erweitertes Nutzungsrecht gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
(4) Eine fortlaufende Zusammenarbeit liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten mindestens ein neues, vom Auftraggeber beauftragtes und vom Designstudio durchgeführtes Projekt erfolgt. Maßgeblich ist das Datum des letzten schriftlich erteilten Auftrags.
(5) Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Auftraggeber ein uneingeschränktes, dauerhaftes Nutzungsrecht gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung erwerben. Ohne diese Vereinbarung ist eine weitere Nutzung über die Übergangsfrist hinaus nicht zulässig.
(6) Die Höhe der Lizenzvergütung orientiert sich an den marktüblichen Empfehlungen der Allianz Deutscher Designer (AGD) und berücksichtigt Nutzungsdauer, Umfang und Reichweite.
(7) Das Designstudio bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, eine individuelle Lizenzvereinbarung abzuschließen.
(8) Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe der gelieferten Gestaltungen durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designstudios.
§8 Haftung
(1) Das Designstudio haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
(2) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder) übernimmt das Designstudio keine Haftung bezüglich deren rechtlicher Zulässigkeit (z. B. Urheberrechte, Markenrechte).
§9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Als vertraulich gelten insbesondere: Projektdetails, Entwürfe, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, technische Informationen, Kundendaten sowie Konditionen und Preise.
(2) Die Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren, sofern keine gesetzlich abweichende Regelung besteht.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
§10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Designstudios.
Studio Ugly Stepanek Heuschele GbR
info(at)studio-ugly.com
www.studio-ugly.com
Gothaer Straße 16
10823 Berlin
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) – Studio Ugly Stepanek Heuschele GbR - Studio für visuelle Kommunikation
Diese Allgemeinen Vertragsgrundlagen (AVG) gelten für alle Verträge zwischen dem Design Studio Studio Ugly Stepanek Heuschele GbR, im Folgenden „Design Studio“ genannt, und dem jeweiligen Auftraggeber. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers werden nicht anerkannt, es sei denn, das Design Studio stimmt diesen ausdrücklich schriftlich zu.
§1 Vertragsgegenstand
(1) Gegenstand der Geschäftsbeziehung ist die Konzeption und Gestaltung individueller Designleistungen in Bereichen wie z. B. Branding, Corporate Design, Produktdesign, Verpackungsdesign, Webdesign und verwandten Bereichen. Die Leistungen werden vom Designstudio individuell für den Auftraggeber erstellt.
(2) Art, Umfang und Ziel der Leistungen ergeben sich aus den jeweiligen Angeboten, Projektbriefings oder der schriftlich dokumentierten Abstimmung beider Parteien.
(3) In den Leistungen sind zwei (2) Korrekturschleifen pro Bestandteil des beauftragten Leistungsumfangs inbegriffen. Weitere Korrekturen oder Änderungswünsche, die darüber hinausgehen, werden nach vorheriger Absprache zusätzlich auf Stundenbasis bzw. gemäß dem jeweils gültigen Stundensatz des Designstudios abgerechnet.
§2 Vergütung
(1) Die Vergütung erfolgt auf Grundlage des vom Designstudio unterbreiteten Angebots. Alle Preisangaben verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Die Vergütung umfasst ausschließlich die im Angebot aufgeführten Leistungen. Weitere Nutzungsrechte, Bearbeitungen oder Zusatzleistungen sind gesondert zu vergüten.
(3) Rechnungen sind ohne Abzug innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum zur Zahlung fällig. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist der Zahlungseingang auf dem in der Rechnung angegebenen Konto.
(4) Bei Zahlungsverzug behält sich das Designstudio das Recht vor, gesetzliche Verzugszinsen sowie Mahngebühren geltend zu machen. Die Geltendmachung weiterer Verzugsschäden bleibt hiervon unberührt.
(5) Das Designstudio ist berechtigt, angemessene Abschlagszahlungen für bereits erbrachte Teilleistungen oder bei längerer Projektdauer zu verlangen.
§3 Lieferzeitpunkt und Fristen
(1) Die Lieferung erfolgt gemäß dem im Angebot oder Projektplan festgelegten Zeitplan. Sofern kein konkreter Liefertermin schriftlich vereinbart wurde, erfolgt die Lieferung innerhalb eines angemessenen Zeitraums nach Auftragserteilung:
(2) Fristen beginnen erst, wenn alle zur Auftragsdurchführung erforderlichen Informationen, Unterlagen und Freigaben vollständig vorliegen und vereinbarte Anzahlungen geleistet wurden.
(3) Verzögert sich die Lieferung durch höhere Gewalt, unvorhersehbare Ereignisse oder Gründe außerhalb des Einflussbereichs des Designstudios (z. B. fehlende Mitwirkung des Auftraggebers, verzögerte Freigaben), verlängern sich die Fristen entsprechend. Das Designstudio wird den Auftraggeber hierüber unverzüglich informieren.
§4 Datenübergabe und Dateiformate
(1) Die Übergabe umfasst ausschließlich finale, für den jeweiligen Verwendungszweck geeignete Dateien (z. B. PDF für Druck, SVG für Web etc.).
(2) Offene, bearbeitbare Dateien (z. B. .ai, .indd, .psd) sind nicht Bestandteil des Leistungsumfangs und werden nur auf ausdrückliche Vereinbarung hin gegen gesonderte Vergütung bereitgestellt.
§5 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle für die Projektdurchführung erforderlichen Informationen, Materialien und Freigaben rechtzeitig bereitzustellen.
(2) Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung verlängern vereinbarte Fristen entsprechend.
§6 Abnahme
(1) Nach Fertigstellung der Leistungen erfolgt die Abnahme durch den Auftraggeber. Die Abnahme gilt spätestens 10 Werktage nach Lieferung als erfolgt, sofern keine wesentlichen Mängel schriftlich angezeigt werden.
§7 Nutzungsrechte
(1) Alle vom Designstudio erbrachten gestalterischen Leistungen unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Das Urheberrecht verbleibt uneingeschränkt beim Designstudio.
(2) Der Auftraggeber erhält ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht an den im jeweiligen Projekt gelieferten Gestaltungen. Dieses Recht gilt ausschließlich für den vereinbarten Zweck, Umfang und Zeitraum und steht unter dem Vorbehalt einer fortlaufenden Zusammenarbeit gemäß Abs. 5.
(3) Endet die Zusammenarbeit gemäß Abs. 5, erlischt das eingeräumte Nutzungsrecht nach einer Übergangsfrist von drei (3) Monaten, sofern nicht bis dahin ein erweitertes Nutzungsrecht gegen gesonderte Vergütung vereinbart wurde.
(4) Eine fortlaufende Zusammenarbeit liegt vor, wenn innerhalb eines Zeitraums von sechs (6) Monaten mindestens ein neues, vom Auftraggeber beauftragtes und vom Designstudio durchgeführtes Projekt erfolgt. Maßgeblich ist das Datum des letzten schriftlich erteilten Auftrags.
(5) Nach Beendigung der Zusammenarbeit kann der Auftraggeber ein uneingeschränktes, dauerhaftes Nutzungsrecht gegen gesondert zu vereinbarende Vergütung erwerben. Ohne diese Vereinbarung ist eine weitere Nutzung über die Übergangsfrist hinaus nicht zulässig.
(6) Die Höhe der Lizenzvergütung orientiert sich an den marktüblichen Empfehlungen der Allianz Deutscher Designer (AGD) und berücksichtigt Nutzungsdauer, Umfang und Reichweite.
(7) Das Designstudio bietet dem Auftraggeber die Möglichkeit, eine individuelle Lizenzvereinbarung abzuschließen.
(8) Jegliche Bearbeitung, Umgestaltung oder Weitergabe der gelieferten Gestaltungen durch den Auftraggeber oder Dritte bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Designstudios.
§8 Haftung
(1) Das Designstudio haftet nur bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet.
(2) Für vom Auftraggeber bereitgestellte Inhalte (z. B. Texte, Bilder) übernimmt das Designstudio keine Haftung bezüglich deren rechtlicher Zulässigkeit (z. B. Urheberrechte, Markenrechte).
§9 Vertraulichkeit
(1) Beide Parteien verpflichten sich zur Vertraulichkeit über alle im Rahmen der Zusammenarbeit erhaltenen Informationen. Als vertraulich gelten insbesondere: Projektdetails, Entwürfe, Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Strategien, technische Informationen, Kundendaten sowie Konditionen und Preise.
(2) Die Vertraulichkeit gilt auch nach Beendigung des Vertrags für einen Zeitraum von zwei Jahren, sofern keine gesetzlich abweichende Regelung besteht.
(3) Von der Vertraulichkeitspflicht ausgenommen sind Informationen, die:
§10 Schlussbestimmungen
(1) Änderungen und Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform.
(2) Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Regelung gilt eine dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommende Regelung.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand, soweit gesetzlich zulässig, ist der Sitz des Designstudios.
Studio Ugly Stepanek Heuschele GbR
info(at)studio-ugly.com
www.studio-ugly.com
Gothaer Straße 16
10823 Berlin